In Hamburg laufen alle Verkehrsverstöße aus dem Stadtgebiet bei der Bußgeldstelle im Einwohner-Zentralamt der Behörde für Inneres und Sport zusammen. Nach einem Einspruch entscheidet das Amtsgericht des Bezirks, in dem der Verstoß begangen wurde, also Hamburg-Mitte, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg oder Wandsbek. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Hamburg gegenüber der Bußgeldstelle und vor jedem dieser Gerichte, der Austausch mit Ihnen läuft digital.
Gemessen wird im fließenden Verkehr von der Polizei Hamburg, im ruhenden Verkehr vom Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr. Der Verkehr bündelt sich an wenigen Engstellen, der A7 mit dem Elbtunnel und seinen streng überwachten Limits, der A1 im Osten, den Zubringern A23, A24 und A25 und der A255 Richtung Innenstadt. Ring 2 und Ring 3 bilden die Hauptachsen der Stadt, dazu kommen Tempo-30-Strecken vor Schulen und Kliniken und Rotlichtanlagen an den großen Kreuzungen. Die Polizei setzt stationäre Säulen, Anhängerblitzer und mobile Messteams ein. Aufstellort, Eichschein, Messprotokoll und die Beschilderung zum Messzeitpunkt fordern wir mit der Akteneinsicht als Erstes an.
- Bescheid der Bußgeldstelle Hamburg: Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG), danach Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein, Fotos und Schulungsnachweis des Messpersonals.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht des Tatorts: Welches der acht Hamburger Amtsgerichte zuständig ist, ergibt sich aus der Akte. Wir nehmen den Termin wahr, Sie werden auf Antrag vom persönlichen Erscheinen entbunden.
- Ohne Weg nach Köln: Bescheid fotografieren, Vollmacht online unterschreiben, Rückmeldung werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
- Unfall in Hamburg: Nach einem unverschuldeten Unfall, etwa im Lkw-Verkehr rund um den Hafen, trägt in der Regel die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Die Regulierung wird schriftlich geführt.
Mit dem Bußgeldrechner sehen Sie vorab, welcher Regelsatz für Ihren Vorwurf gilt, die Tabelle dazu finden Sie im Bußgeldkatalog. Die einzelnen Schritte nach dem Bescheid beschreibt die Seite Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Hamburg für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Hamburg
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle im Einwohner-Zentralamt, Behörde für Inneres und Sport (Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg) | Verschickt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verkehrsverstöße im gesamten Hamburger Stadtgebiet. An diese Stelle richten wir den Einspruch und den Antrag auf Akteneinsicht. |
| Polizei Hamburg | Misst im fließenden Verkehr mit stationären Anlagen, Anhängern und mobilen Teams und zeigt die Verstöße bei der Bußgeldstelle an. Ihre Messunterlagen bilden den Kern der Akte. |
| Amtsgerichte Hamburg-Mitte, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek | Verhandeln Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Zuständig ist das Gericht des Bezirks, in dem der Verstoß begangen wurde. Die Kanzlei vertritt Sie dort, auf Antrag ohne Ihr Erscheinen. |
| Landesbetrieb Verkehr (LBV), Führerscheinstelle | Fahrerlaubnisbehörde in Hamburg. Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis laufen über den LBV, wenn es um mehr als das Bußgeld geht. |