In der Innenstadt schreibt fast immer die Stadt: Die Bußgeldstelle des Amts für öffentliche Ordnung erlässt Verwarnungen und Bußgeldbescheide für Geschwindigkeits-, Park- und Umweltzonenverstöße, der Verkehrsdienst der Stadt ordnet das Abschleppen an. Polizeikontrollen, etwa Handy am Steuer oder Alkohol nach einer Nacht auf den Ringen, laufen über das Polizeipräsidium Köln. Über Einsprüche entscheidet das Amtsgericht Köln in Sülz, gegen Kostenbescheide für das Abschleppen ist das Verwaltungsgericht Köln zuständig. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz vertritt Mandanten aus Altstadt, Neustadt und Deutz in allen diesen Verfahren.
Große Teile der Innenstadt sind Tempo-30-Zonen mit Bewohnerparken; auf den Ringen, der Nord-Süd-Fahrt mit ihren Tunnelabschnitten und der Rheinuferstraße gelten davon abweichende Limits. Der gesamte Bezirk liegt in der Umweltzone, die seit 2008 besteht und nur mit grüner Plakette befahren werden darf. Gemessen wird mit Radarwagen und semistationären Anlagen an Schulen, Kitas und Unfallhäufungsstellen; an den Kreuzungen der Ringe und am Rheinufer kommen Rotlichtverstöße dazu. Wer in zweiter Reihe, auf Radwegen oder in Feuerwehrzufahrten steht, riskiert neben dem Verwarnungsgeld den Abschleppwagen.
- Bescheid der Stadt Köln: Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle in der Gottfried-Hagen-Straße; wir fordern Messprotokoll, Eichschein und Fotos an.
- Umweltzone ohne grüne Plakette: 100 Euro plus 28,50 Euro Gebühren, ohne Punkt. Wir prüfen Ausnahmegenehmigung, Beschilderung mit Zeichen 270.1 und ob der Tatort überhaupt in der Zone lag.
- Abschleppen in Altstadt, Neustadt oder Deutz: Gegen den Kostenbescheid der Stadt ist die Klage zum Verwaltungsgericht Köln innerhalb eines Monats der Weg; wir prüfen Beschilderung, Vorlaufzeit bei mobilen Halteverboten und Verhältnismäßigkeit.
- Rotlicht und Tempo auf Ringen, Nord-Süd-Fahrt und Rheinufer: Gelbphase, Rotzeit und Beobachtungsdauer bei Rotlicht, Aufstellprotokoll und Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen.
Was Parkverstöße, Umweltzone und Abschleppen in Köln kosten und wann sich ein Rechtsbehelf lohnt, lesen Sie im Ratgeber Parken und Umweltzone in Köln; die Regelsätze für alle anderen Vorwürfe stehen im Bußgeldkatalog. Wie der Einspruch abläuft, erklären wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Köln-Innenstadt für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Köln-Innenstadt
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle der Stadt Köln mit Verkehrsdienst | Die Bußgeldstelle des Amts für öffentliche Ordnung, Gottfried-Hagen-Straße 48, erlässt Verwarnungen und Bescheide für Tempo, Parken und Umweltzone in der Innenstadt; der Verkehrsdienst der Stadt überwacht den ruhenden Verkehr und veranlasst das Abschleppen. |
| Polizeipräsidium Köln | Kontrollen auf den Ringen, am Rheinufer und in Deutz, etwa zu Handy, Alkohol und Drogen, sowie Unfallaufnahme; als Bußgeldbehörde für eigene Feststellungen. Sitz Walter-Pauli-Ring in Kalk, Zuständigkeit für Köln und Leverkusen. |
| Amtsgericht Köln | Einsprüche gegen Bescheide der Stadt Köln verhandeln die Bußgeldabteilungen im Justizzentrum, Luxemburger Straße 101 (§ 68 OWiG). Kostenbescheide für das Abschleppen gehören dagegen vor das Verwaltungsgericht Köln. |
| Führerscheinstelle der Stadt Köln, Stadthaus Deutz | Willy-Brandt-Platz 3, im Bezirk Innenstadt. Zuständig für Fahreignungsüberprüfung, MPU-Anordnung, Probezeitmaßnahmen und Neuerteilung nach Entzug, etwa nach einer Alkoholfahrt oder ab 8 Punkten. |