In München erlässt die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats (KVR) die Bescheide für Messungen der Kommunalen Verkehrsüberwachung, die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach die Bescheide für Polizeimessungen, etwa auf dem Mittleren Ring oder der A99. Über Einsprüche bei Verstößen im Stadtgebiet entscheidet in der Regel das Amtsgericht München. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus München gegenüber beiden Behörden und vor Gericht, vom ersten Foto bis zum Termin.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung ist mit Messfahrzeugen in Tempo-30-Zonen und auf Tempo-30-Strecken im ganzen Stadtgebiet unterwegs, etwa in Schwabing oder Sendling. Die Polizei überwacht den Mittleren Ring mit seinen Tunneln, die Einfallstraßen und den Autobahnring A99 mit den Zubringern A8, A9, A95 und A96. Bescheide aus Viechtach werden zentral und in großer Zahl bearbeitet. Neben Messprotokoll und Eichschein sehen wir dort deshalb zuerst auf Zustellung, Fristen und die Fahreridentifikation anhand des Fotos, weil an diesen Stellen häufig Ansatzpunkte liegen.
- Bescheid vom KVR oder aus Viechtach: Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Behörde im Briefkopf (§ 67 OWiG), anschließend Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein und Fotos.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht München: Die Kanzlei nimmt den Termin wahr oder organisiert mit Ihnen eine Vertretung vor Ort. Auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen.
- Ohne Kanzleibesuch: Foto des Bescheids, Vollmacht online, Antwort werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
- Punkte und Führerschein: Droht über die Geldbuße hinaus eine Maßnahme der Führerscheinstelle des KVR, etwa eine MPU-Anordnung, vertreten wir Sie auch in diesem Verfahren.
Welcher Regelsatz für Ihren Vorwurf gilt, sehen Sie im Bußgeldrechner; die vollständige Tabelle steht im Bußgeldkatalog. Den Weg vom Einspruch bis zur Entscheidung beschreibt die Seite Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in München für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in München
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats (KVR) München | Erlässt Bescheide für Verstöße, die die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt festgestellt hat, vor allem Geschwindigkeit in Tempo-30-Bereichen und ruhender Verkehr. Bei diesen Bescheiden gehen Einspruch und Akteneinsicht an das KVR. |
| Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, Viechtach | Ahndet zentral nahezu alle von der Polizei festgestellten Verkehrsverstöße in Bayern, darunter Messungen der Münchner Polizei auf dem Mittleren Ring und den Autobahnen. Einspruch und Akteneinsicht laufen in diesen Fällen über Viechtach. |
| Amtsgericht München | Verhandelt Einsprüche gegen Bußgeldbescheide bei Verstößen im Münchner Stadtgebiet. Die Kanzlei vertritt Sie dort; auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen. |
| Führerscheinstelle des KVR (Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) | Entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung, Fahrtenbuchauflage und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |