In Duisburg laufen alle Anzeigen bei der Bußgeldstelle des Bürger- und Ordnungsamts der Stadt Duisburg zusammen, auch die der Autobahnpolizei von den Autobahnabschnitten im Stadtgebiet. Sie erlässt Verwarnungen und Bußgeldbescheide. Bleibt sie nach dem Einspruch beim Vorwurf, verhandelt das Amtsgericht Duisburg, in dessen Bezirk die Bußgeldstelle sitzt. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Duisburg in beiden Stufen. Die Unterlagen kommen digital, den Schriftverkehr führt die Kanzlei.
Die Stadt misst seit 2008 selbst, mit Messfahrzeugen und stationären Anlagen an mehreren hundert Messstellen, die wöchentlich veröffentlicht und mit der Polizei abgestimmt werden. Hinzu kommt ein Autobahnnetz, das kaum eine andere Stadt hat. Die A 40 führt über die Rheinbrücke Neuenkamp und durch das Kreuz Kaiserberg, die A 59 als Stadtautobahn durch Meiderich und Hamborn, A 3, A 42, A 57 und A 524 verlaufen an den Rändern. Auf diesen Abschnitten wechseln die Limits mit Baustellen und Brückenzuständen, und dort entscheidet die Beschilderung zum Messzeitpunkt über den Bescheid. Mit der Akteneinsicht fordern wir für jede Messung Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis und Beschilderungsplan an.
- Bescheid der Stadt Duisburg: Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle des Bürger- und Ordnungsamts, anschließend Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein und Fotos.
- Messung auf A 40, A 59 oder am Kreuz Kaiserberg: Beschilderung und Aufstellort prüfen, bei Abstandsmessungen Messstrecke und Dauer, in Baustellen die gültige Anordnung des Limits.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Duisburg: Wir nehmen den Termin wahr oder stimmen eine Vertretung vor Ort mit Ihnen ab. Auf Antrag verhandelt das Gericht ohne Ihre Anwesenheit.
- Digital oder in Köln: Foto des Bescheids, Vollmacht online, Rückmeldung werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch. Wer persönlich kommen möchte, ist über die A 57 in unter einer Stunde in Köln-Longerich.
Den Regelsatz für Ihren Vorwurf, Punkte inklusive, ermittelt der Bußgeldrechner; die vollständigen Tabellen stehen im Bußgeldkatalog. Wie es nach dem Einspruch weitergeht, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Duisburg für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Duisburg
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle des Bürger- und Ordnungsamts der Stadt Duisburg | Erlässt Anhörungsbogen, Verwarnung und Bußgeldbescheid für Verstöße im Stadtgebiet, gestützt auf die Anzeigen von Polizei und städtischer Verkehrsüberwachung. Dort wird der Einspruch eingelegt, dort beantragen wir auch die Akteneinsicht. |
| Polizeipräsidium Duisburg, Direktion Verkehr | Kontrolliert den fließenden Verkehr im Stadtgebiet und stimmt die städtischen Messstellen mit ab. Messungen der Autobahnpolizei auf den Duisburger Abschnitten gehen an die städtische Bußgeldstelle. |
| Amtsgericht Duisburg | Verhandelt Einsprüche gegen Bescheide der Stadt Duisburg (§ 68 OWiG). Die Amtsgerichte Hamborn und Ruhrort haben eigene Bezirke. Wir übernehmen die Hauptverhandlung, auf Antrag ohne Ihre Anwesenheit. |
| Straßenverkehrsamt der Stadt Duisburg, Fahrerlaubnisbehörde | Das Sachgebiet Entziehung und Eignung in Duisburg-Neumühl entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |