Für Verkehrsverstöße in der Stadtgemeinde Bremen erlässt die Bußgeldstelle des Ordnungsamts Bremen, Abteilung 2 in der Pfalzburger Straße, die Bescheide, in der Regel auch nach Messungen der Polizei Bremen. Stellt sie nach dem Einspruch nicht ein, entscheidet das Amtsgericht Bremen in der Ostertorstraße. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Bremen in beiden Stufen. Die Unterlagen kommen als Foto, den Einspruch legt die Kanzlei formgerecht ein.
Zur Geldbuße kommen Gebühren und Auslagen, die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen, die Einspruchsfrist zwei Wochen. Ein Einspruch per E-Mail ist in Bremen ausdrücklich unwirksam, er muss schriftlich eingehen. Gemessen wird vor allem von der Polizei Bremen. Ihre Verkehrsüberwachung betreibt stationäre und mobile Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen und wertet die Messungen selbst aus, die Verkehrsbereitschaft ist auf rund 120 Kilometern Autobahn unterwegs, darunter die A1 mit dem Bremer Kreuz, die A27 Richtung Bremerhaven und Cuxhaven, die A270 nach Bremen-Nord und die A281. Das Ordnungsamt überwacht den ruhenden Verkehr. Bei Abstandsmessungen auf A1 und A27 prüfen wir Messstrecke und Beobachtungsdauer, bei stationären Anlagen Eichschein und Aufstellort, bei Tempo-30-Abschnitten in Neustadt, Walle oder Schwachhausen die Anordnung und die Beschilderung zum Messzeitpunkt.
- Bescheid der Bußgeldstelle Bremen: Einspruch schriftlich innerhalb von zwei Wochen, nicht per E-Mail. Danach Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein, Fotos und, soweit vorhanden, Messdaten.
- Messung der Polizei Bremen: Messung und Auswertung liegen in einer Hand. Wir fordern Protokoll, Schulungsnachweis und Rohdaten an und prüfen Toleranzabzug und Zuordnung des Messwerts.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Bremen: Terminwahrnehmung durch die Kanzlei oder eine mit Ihnen abgestimmte Vertretung vor Ort. Vom persönlichen Erscheinen kann das Gericht Sie auf Antrag entbinden.
- Führerschein: Über Entzug, MPU und Neuerteilung entscheidet die Führerscheinstelle des Bürgeramts Bremen. Wir prüfen jeden Bescheid auch auf seine Folgen im Fahreignungsregister.
Wie hoch Geldbuße und Punkte ausfallen, rechnet der Bußgeldrechner vor, die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog. Die einzelnen Schritte des Einspruchs erklären wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Bremen für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Bremen
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Ordnungsamt Bremen, Abteilung 2 Bußgeldstelle, Pfalzburger Straße 69 A | Erlässt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verkehrsverstöße in der Stadtgemeinde Bremen und verhängt Fahrverbote. Der Einspruch geht schriftlich an diese Stelle, bei ihr beantragen wir die Akteneinsicht. |
| Polizei Bremen, Verkehrsüberwachung und Verkehrsbereitschaft | Betreibt stationäre und mobile Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen, wertet die Messungen selbst aus und ist auf A1, A27, A270 und A281 im Einsatz. Die Messakte entsteht hier. |
| Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25-31 | Entscheidet über Einsprüche gegen Bescheide der Bremer Bußgeldstelle. Wir nehmen den Termin dort wahr, auf Antrag ohne Ihre Anwesenheit. |
| Bürgeramt Bremen, Führerscheinstelle, Stresemannstraße 48 | Entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |