Für Verstöße im Dresdner Stadtgebiet ist die Bußgeldbehörde des Ordnungsamts der Landeshauptstadt Dresden zuständig, für Verstöße auf den Autobahnen A 4, A 13 und A 17 die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz. Gegen Bescheide des Ordnungsamts entscheidet nach dem Einspruch das Amtsgericht Dresden. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Dresden gegenüber beiden Behörden. Die Unterlagen kommen digital, den Schriftverkehr mit Behörde und Gericht übernimmt die Kanzlei.
Welche Stelle den Bescheid erlassen hat, steht auf der ersten Seite und legt fest, wohin der Einspruch geht und welches Amtsgericht später verhandelt. Im Stadtgebiet misst Dresden mit stationären Anlagen, von denen ein Teil zugleich Rotlichtverstöße erfasst, außerdem mit Messfahrzeugen und Anhängern an Schulwegen und Unfallschwerpunkten. Mehrere Messpunkte liegen an den Bundesstraßen B 170 und B 6, die den Verkehr aus dem Süden und Westen in die Stadt führen. Auf der A 17 Richtung Prag gelten in den Tunnelabschnitten feste Limits, auf der A 4 zwischen dem Dreieck Dresden-West und dem Dreieck Dresden-Nord wechseln sie mit den Baustellen. Zu jeder Messung gehören Protokoll, Eichschein und Schulungsnachweis, und diese Unterlagen fordern wir mit der Akteneinsicht an.
- Bescheid vom Ordnungsamt Dresden: Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Stadt, anschließend Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein und Fotos. Bleibt es beim Vorwurf, verhandelt das Amtsgericht Dresden.
- Bescheid aus Chemnitz nach Autobahnmessung: Einspruch bei der Zentralen Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen. Das zuständige Gericht richtet sich nach dem Sitz der Behörde, wir klären es vorab und nehmen den Termin wahr oder stimmen eine Vertretung vor Ort ab.
- Ablauf ohne Kanzleibesuch: Foto des Bescheids, Vollmacht online, Rückmeldung werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
- Fahrerlaubnis in Gefahr: Bei acht Punkten oder einer MPU-Anordnung ist die Fahrerlaubnisbehörde im Ordnungsamt Dresden am Zug. Wir prüfen vorher, ob der Punktestand richtig berechnet ist.
Für eine erste Orientierung zu Geldbuße, Punkten und Fahrverbot nutzen Sie den Bußgeldrechner, die Regelsätze finden Sie im Bußgeldkatalog. Was nach dem Einspruch passiert, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Dresden für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Dresden
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Bußgeldbehörde | Erlässt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verstöße im Stadtgebiet Dresden, im ruhenden wie im fließenden Verkehr. Der Einspruch geht dorthin, die Akteneinsicht beantragen wir bei derselben Stelle. |
| Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen, Chemnitz | Zuständig für Verkehrsverstöße auf den Bundesautobahnen in Sachsen, also auch auf A 4, A 13 und A 17 rund um Dresden. Grundlage sind die Anzeigen der Autobahnpolizeireviere. |
| Amtsgericht Dresden | Verhandelt Einsprüche gegen Bescheide des Ordnungsamts Dresden. In der Hauptverhandlung vertreten wir Sie, auf Antrag auch ohne Ihre Anwesenheit. |
| Fahrerlaubnisbehörde im Ordnungsamt Dresden | Entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis und überwacht Fahranfänger in der Probezeit. |