Bußgeldbescheide für Verstöße im Leipziger Stadtgebiet erlässt die Zentrale Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig, für Messungen auf den Bundesautobahnen A9, A14 und A38 die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz. Über Einsprüche gegen städtische Bescheide entscheidet das Amtsgericht Leipzig. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Leipzig gegenüber beiden Behörden und vor Gericht; Unterlagen und Rückmeldungen laufen digital.
Wer den Bescheid erlassen hat, steht im Briefkopf und bestimmt, wohin der Einspruch geht. Bei Bescheiden aus Chemnitz klären wir nach der Akteneinsicht, welches Amtsgericht verhandelt. Die kommunale Verkehrsüberwachung setzt mehrere Messfahrzeuge an wechselnden Standorten im Stadtgebiet ein, dazu stationäre Anlagen, von denen nicht alle zugleich aktiv sind. Neuere Anlagen am Innenstadtring erfassen Geschwindigkeit und Rotlicht über mehrere Fahrspuren. Bei solchen Mehrspurmessungen prüfen wir die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug, bei mobilen Standorten Aufstellort, Einweisung und Eichschein im Messprotokoll, in Tempo-30-Abschnitten die Anordnung und die Beschilderung zum Messzeitpunkt.
- Bescheid der Stadt Leipzig: Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Zentralen Bußgeldbehörde (§ 67 OWiG), danach Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein, Fotos und Messdaten, soweit vorhanden.
- Bescheid der Landesdirektion Sachsen: Die Messung lag auf der Autobahn, der Einspruch geht nach Chemnitz. Welches Amtsgericht zuständig ist und wie die Vertretung dort aussieht, stimmen wir mit Ihnen ab.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Leipzig: Die Kanzlei erscheint zum Termin oder organisiert mit Ihnen eine Vertretung vor Ort. Auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG).
- Führerschein in Gefahr: Entzug, MPU und Neuerteilung liegen bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Leipzig. Ob sich Punkte im Fahreignungsregister vermeiden lassen, gehört bei jedem Bescheid zur Prüfung.
Welche Geldbuße, Punkte und Fahrverbote der Bußgeldkatalog vorsieht, zeigt der Bußgeldrechner vorab; die Tabelle dazu steht im Bußgeldkatalog. Die einzelnen Schritte nach dem Einspruch finden Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Leipzig für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Leipzig
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Zentrale Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig (Ordnungsamt) | Erlässt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verstöße im Stadtgebiet, vom Blitzer am Innenstadtring bis zum Handyverstoß in Plagwitz. Bei städtischen Bescheiden richten wir Einspruch und Antrag auf Akteneinsicht an diese Stelle. |
| Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen, Chemnitz | Bearbeitet Verkehrsverstöße auf den Bundesautobahnen in Sachsen, darunter A9, A14 und A38 bei Leipzig. Einspruch und Akteneinsicht gehen in diesen Fällen nach Chemnitz, nicht an die Stadt. |
| Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64 | Die Bußgeldrichter entscheiden über Einsprüche gegen Bescheide der Stadt Leipzig. Die Kanzlei vertritt Sie dort; auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen. |
| Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Leipzig (Ordnungsamt) | Entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |