Verkehrsunfall · Köln & bundesweit

Unverschuldeter Unfall: Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung

Wer einen Unfall nicht verursacht hat, bekommt seinen Schaden nach § 249 BGB vollständig ersetzt und entscheidet selbst über Gutachter, Werkstatt und Anwalt. Die Kosten des Anwalts zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln meldet den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung an, beziffert alle Positionen und sorgt dafür, dass Sie weder die eigene Kasko belasten noch auf Kürzungen sitzen bleiben.

4,7 von 5 bei 131 Google-Rezensionen · Antwort werktags · Deutsch, Türkisch, Englisch

100 %Ersatz des Schadens bei voller Haftung der Gegenseite, § 249 BGB
0 €Anwaltskosten für Sie, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung
3 WahlrechteGutachter, Werkstatt und Anwalt bestimmen Sie selbst
3 JahreVerjährung der Ansprüche ab Ende des Unfalljahres, § 195 BGB
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Ihre Rechte als Geschädigter

Nach § 249 BGB sind Sie so zu stellen, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Sie wählen den Sachverständigen, die Werkstatt und den Anwalt frei; die Versicherung des Verursachers darf Ihnen keinen davon vorschreiben. Ihren Anspruch richten Sie nach § 115 VVG direkt gegen diese Versicherung. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln setzt diese Rechte für Sie durch, die Anwaltskosten gehören zum Schaden und werden von der Gegenseite getragen.

  • Eigener Gutachter: ab rund 750 Euro Schaden ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger, dessen Kosten die Gegenseite trägt.
  • Werkstatt Ihrer Wahl: Reparatur auch in der Markenwerkstatt, oder fiktive Abrechnung nach Gutachten.
  • Mobilität: Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer von Reparatur oder Ersatzbeschaffung.
  • Weitere Positionen: Wertminderung, Abschleppkosten, Kostenpauschale, bei Verletzungen Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
  • Anwalt Ihrer Wahl: Bei voller Haftung übernimmt die gegnerische Haftpflicht die Anwaltskosten.

Alle Schadenspositionen im Einzelnen

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Warum Sie nicht über die eigene Kasko regulieren sollten

Die Vollkasko ersetzt den Schaden am eigenen Fahrzeug unabhängig von der Schuldfrage, aber zu schlechteren Bedingungen: Sie zahlen die Selbstbeteiligung, werden im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und erhalten weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Kostenpauschale. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflicht deshalb der richtige Adressat. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln rät zur Kasko nur, wenn die Haftung ernsthaft streitig ist oder die Regulierung stockt.

Vergleich der Regulierung über die gegnerische Haftpflicht und über die eigene Vollkasko
PositionGegnerische HaftpflichtEigene Vollkasko
Selbstbeteiligungkeineje nach Vertrag
Rückstufung im Schadenfreiheitsrabattkeineja, wirkt über Jahre
Wertminderungjanein
Nutzungsausfall oder Mietwagenjain der Regel nicht versichert
Kostenpauschalejanein
Anwaltskostenträgt die Gegenseitetragen Sie selbst

Wird die Kasko trotzdem in Anspruch genommen, etwa weil die Gegenseite nur eine Quote anerkennt, gilt das Quotenvorrecht: Die Zahlung der gegnerischen Versicherung wird zuerst auf die Positionen angerechnet, die Ihre Kasko nicht deckt. So bleibt bei einer Teilschuld mehr bei Ihnen. Der Prämiennachteil aus der Rückstufung ist nach der Rechtsprechung anteilig ersatzfähig.

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Typische Unfallarten mit klarer Haftung

Bei vielen Unfällen ist die Haftung nach der Rechtsprechung im Grundsatz klar, weil ein Anscheinsbeweis oder eine eindeutige Vorschrift der StVO gegen den anderen Beteiligten spricht. Das gilt für Auffahrunfälle, Vorfahrtverletzungen und Spurwechsel. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln ordnet Ihren Unfall anhand von Unfallbericht, Fotos und Zeugen ein und sagt Ihnen, mit welcher Haftungsquote Sie rechnen können.

Typische Unfallarten und die Haftungsverteilung nach der Rechtsprechung
UnfallartWer in der Regel haftetWorauf es ankommt
AuffahrunfallDer Auffahrende, Anscheinsbeweis für zu geringen Abstand oder Unaufmerksamkeit.Anders, wenn der Vordermann grundlos stark gebremst oder kurz zuvor die Spur gewechselt hat.
Vorfahrt missachtet (§ 8 StVO)Der Wartepflichtige.Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit möglich.
Spurwechsel (§ 7 Abs. 5 StVO)Der Spurwechsler, weil er jede Gefährdung ausschließen muss.Der zeitliche Zusammenhang zwischen Spurwechsel und Kollision ist entscheidend.
Linksabbiegen (§ 9 StVO)Der Abbieger, wenn er den Gegenverkehr nicht durchfahren lässt.Überholt der Gegenverkehr im Überholverbot, kann sich die Quote verschieben.
ParkplatzHäufig eine Quote, oft 50 zu 50.Wer rückwärts ausparkt, trägt in der Regel den größeren Anteil. Stand ein Fahrzeug beim Anstoß bereits, kann der andere allein haften.
Türöffnen (§ 14 StVO)Wer die Tür öffnet.Mithaftung des Vorbeifahrenden bei zu geringem Seitenabstand möglich.
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Wenn die Versicherung die Schuld bestreitet

Bestreitet die gegnerische Versicherung die Haftung oder bietet nur eine Quote an, muss sie das begründen; der Hinweis, ihr Versicherungsnehmer sehe den Hergang anders, reicht nicht. Entscheidend sind Polizeibericht, Zeugen, Fotos, Schadenbilder und gegebenenfalls eine Dashcam. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln fordert die Ermittlungsakte an, sichert Beweise und stellt der Behauptung der Versicherung den Unfallhergang gegenüber, notfalls im Klageverfahren mit Sachverständigem.

Auch ohne Fahrfehler haften Sie als Halter nach § 7 StVG für die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs, es sei denn, der Unfall beruhte auf höherer Gewalt oder war für Sie unabwendbar (§ 17 Abs. 3 StVG). Bei einem groben Verstoß der Gegenseite, etwa einer Vorfahrtverletzung oder einem Auffahrunfall, tritt die Betriebsgefahr nach der Rechtsprechung in der Regel vollständig zurück.

Keine Angaben zur Schuldfrage gegenüber der gegnerischen Versicherung. Fragebögen und Anrufe dienen der Haftungsprüfung; ein unbedachter Satz kann zur Quote führen.
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Fristen: Was Sie zeitlich beachten müssen

Schadensersatzansprüche verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren ab dem Ende des Unfalljahres. Verhandlungen mit der Versicherung und die Schadensanmeldung nach § 115 Abs. 2 VVG hemmen die Frist. Melden Sie den Unfall trotzdem zügig: Die Versicherung hat nach der Rechtsprechung eine Prüffrist von etwa vier bis sechs Wochen, danach gerät sie in Verzug. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln meldet den Schaden werktags nach Eingang Ihrer Unterlagen an.

Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung müssen Sie den Unfall nach den Versicherungsbedingungen in der Regel innerhalb einer Woche anzeigen, auch ohne eigene Schuld. Das ist eine vertragliche Obliegenheit, kein Schuldanerkenntnis. Was direkt an der Unfallstelle zu tun ist, lesen Sie unter Verkehrsunfall und Schadensregulierung.

Schritt für Schritt

So gehen wir nach einem unverschuldeten Unfall vor

Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen Fotos, Unfallbericht oder Aktenzeichen der Polizei und die Daten der Gegenseite. Wir sagen Ihnen werktags, wie die Haftung liegt und welche Positionen Ihnen zustehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz vertritt Geschädigte in Köln und bundesweit, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.

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Ersteinschätzung zur Haftung

Wir prüfen Unfallhergang, Beweise und Quote und sagen Ihnen, ob die Gegenseite voll haftet.

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Schaden anmelden, Gutachter koordinieren

Direktanspruch nach § 115 VVG, unabhängiger Sachverständiger, Werkstatt Ihrer Wahl. Mehr unter Gutachter und Reparatur.

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Ansprüche beziffern

Alle Positionen vom Reparaturbetrag bis zur Kostenpauschale, mit Frist an die Versicherung.

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Regulierung kontrollieren

Wir vergleichen die Zahlung mit dem Gutachten und fordern Kürzungen nach. Details unter Unfallregulierung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum unverschuldeten Unfall

Frage stellen
Muss ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden?

Ja, die Versicherungsbedingungen verlangen in der Regel eine Anzeige innerhalb einer Woche, auch bei einem unverschuldeten Unfall. Die Anzeige ist kein Schuldeingeständnis. Regulieren lassen sollten Sie den Schaden aber über die gegnerische Haftpflicht, nicht über Ihre Kasko, sonst drohen Selbstbeteiligung und Rückstufung, und Wertminderung sowie Nutzungsausfall bleiben ungedeckt.

Kann ich den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung anmelden?

Ja. Nach § 115 VVG haben Sie einen Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers und müssen nicht den Umweg über den Fahrer gehen. Kennen Sie nur das Kennzeichen, lässt sich der Versicherer über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Die Anmeldung übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz für Sie, mit vollständiger Bezifferung aller Positionen.

Was ist das Quotenvorrecht?

Wird Ihr Schaden teils von der eigenen Kasko und teils von der gegnerischen Haftpflicht getragen, etwa bei einer Teilschuld, dürfen Sie die Zahlung der Gegenseite zuerst auf die Positionen anrechnen, die die Kasko nicht deckt: Selbstbeteiligung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale. Die Kasko erhält nur, was danach übrig bleibt. Richtig angewendet bleibt dadurch mehr bei Ihnen.

Was bedeutet der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall?

Wer auffährt, hat nach der Lebenserfahrung zu wenig Abstand gehalten, war unaufmerksam oder zu schnell. Dieser erste Anschein spricht gegen den Auffahrenden, ohne dass Sie den Fehler im Einzelnen beweisen müssen. Der Auffahrende kann den Anschein nur erschüttern, wenn er einen atypischen Ablauf belegt, etwa ein grundloses Vollbremsen oder einen Spurwechsel unmittelbar vor der Kollision.

Hafte ich mit, obwohl ich keinen Fehler gemacht habe?

Nach § 7 StVG haften Sie als Halter grundsätzlich für die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs. Bei der Abwägung nach § 17 StVG tritt diese Betriebsgefahr nach der Rechtsprechung aber vollständig zurück, wenn den anderen ein grober Verstoß trifft, etwa eine Vorfahrtverletzung oder ein Auffahrunfall. War der Unfall für Sie unabwendbar, entfällt Ihre Haftung ganz. Eine Mithaftung ist also kein Automatismus.

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Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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  2. 2Details
  3. 3Stand
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