Brühl ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis. Für den fließenden Verkehr heißt das: Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet führt nicht die Stadt Brühl durch, sondern der Rhein-Erft-Kreis in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde; die Stadt überwacht nur den ruhenden Verkehr. Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid kommen deshalb aus dem Kreishaus in Bergheim oder, nach Polizeikontrollen, von der Polizei. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln-Longerich übernimmt für Mandanten aus Brühl den Einspruch, die Akteneinsicht und die Vertretung vor Gericht.
Die A553 zieht sich von Brühl-Süd bis Brühl-Nord am Stadtrand entlang und bündelt den Besucherverkehr des Phantasialands, der an Wochenenden und in den Ferien vor der Ausfahrt Brühl-Süd steht. Wer im Stop-and-go zu dicht auffährt oder hinter dem Stau zu stark beschleunigt, kann dort gemessen werden. Innerorts misst der Kreis mit mobilen Anlagen; die Standorte für die Folgewoche veröffentlicht er auf seiner Internetseite. Bei Verkehrsstraftaten wie einer Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht in Brühl ist das Amtsgericht Brühl zuständig, bei Einsprüchen gegen Kreisbescheide in der Regel das Amtsgericht am Sitz der Behörde in Bergheim (§ 68 OWiG).
- Bescheid der Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis: Einspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung an die Behörde in Bergheim, anschließend Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein und Beweisfotos.
- Anhörung im Online-Portal: Der Kreis lässt Betroffene über ein Anhörungsportal Stellung nehmen. Tragen Sie dort nichts zur Sache ein, bevor wir den Vorwurf geprüft haben; solche Angaben lassen sich später kaum zurückholen.
- Messung an der A553 oder auf der Bonnstraße: Wir prüfen Aufstellort, Beschilderung und Eichung der Anlage sowie den Toleranzabzug im Bescheid.
- Termin in Köln oder ohne Anreise: Rund 30 Minuten mit dem Auto bis Köln-Longerich, alternativ Foto des Bescheids und Vollmacht online.
Was Ihr Vorwurf nach dem Bußgeldkatalog kostet, rechnet der Bußgeldrechner aus; alle Regelsätze mit Punkten und Fahrverboten stehen im Bußgeldkatalog. Den Ablauf vom Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung erklärt die Seite Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Brühl für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Brühl
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis, Bergheim | Erlässt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Tempoverstöße im gesamten Kreisgebiet, also auch in Brühl. Hier gehen Einspruch und Antrag auf Akteneinsicht ein; Anschrift Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. |
| Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis | Führt eigene Kontrollen durch, etwa zu Handy am Steuer oder Abstand, und stimmt jede neue Messstelle mit dem Kreis ab. Für die Autobahnen ist in der Regel die Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Köln unterwegs. |
| Amtsgericht Brühl und Amtsgericht Bergheim | Das Amtsgericht Brühl ist für Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling zuständig und verhandelt Verkehrsstrafsachen aus Brühl. Einsprüche gegen Bescheide des Kreises landen in der Regel beim Amtsgericht Bergheim, dem Gericht am Behördensitz. |
| Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis | Fahrerlaubnisbehörde für Brühl im Kreishaus Bergheim. Entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung; Besuche nur mit vorher reserviertem Termin. |