Wer in Düsseldorf gemessen hat, bestimmt den Absender des Bescheids. Für die kommunale Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung ist die Bußgeldstelle des Ordnungsamts der Landeshauptstadt Düsseldorf zuständig, Polizeimessungen auf Autobahnen und Rheinbrücken verfolgt das Polizeipräsidium Düsseldorf als eigene Bußgeldbehörde. Nach dem Einspruch verhandelt das Amtsgericht Düsseldorf. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln-Longerich vertritt Mandanten aus Düsseldorf vor allen drei Stellen, im Gespräch in Köln oder auf digitalem Weg.
Düsseldorf ist von Autobahnen umgeben. Die A3 verläuft im Osten, A44 und A52 im Norden, die A46 mit der Fleher Brücke im Süden, A57 und A59 verbinden die Stadt mit Köln und Neuss. Gemessen wird dort vor allem in Baustellen und an den Rheinbrücken, oft mit mobilen Anlagen, die nur kurz stehen. Im Stadtgebiet kommen der Rheinufertunnel, die Umweltzone, Tempo-30-Bereiche in Bilk, Derendorf und Gerresheim sowie stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlagen an den Hauptkreuzungen hinzu. Bei Baustellen- und Brückenmessungen sehen wir uns Beschilderung, Aufstellort und Eichung besonders genau an.
- Bescheid der Stadt Düsseldorf oder des Polizeipräsidiums: Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, anschließend Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein und Fotos.
- Messung auf A3, A46 oder A57: Beschilderung und Aufstellort der Messanlage prüfen, vor allem in Baustellen und an den Rheinbrücken, wo die Limits wechseln.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Düsseldorf: Wir vertreten Sie vor Ort, auf Antrag ohne Ihr persönliches Erscheinen.
- Vor Ort oder online: Termin in Köln-Longerich, mit der S11 ohne Umsteigen erreichbar, oder Foto des Bescheids und Vollmacht online.
Wie teuer Ihr Vorwurf nach Bußgeldkatalog wird und ob ein Fahrverbot dazukommt, zeigt der Bußgeldrechner; die Regelsätze finden Sie im Bußgeldkatalog. Die Schritte nach dem Einspruch erläutern wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Düsseldorf für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Düsseldorf
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle des Ordnungsamts der Landeshauptstadt Düsseldorf | Erlässt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verstöße, die die kommunale Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung festgestellt hat. Der Einspruch geht an diese Stelle, die Akteneinsicht beantragen wir dort. |
| Polizeipräsidium Düsseldorf | Führt Polizeimessungen und Kontrollen im Stadtgebiet und auf den Autobahnen durch und verfolgt die Verstöße als eigene Bußgeldbehörde. |
| Amtsgericht Düsseldorf | Verhandelt als Gericht für Straf- und Bußgeldsachen die Einsprüche gegen Bescheide der Stadt Düsseldorf (§ 68 OWiG). Wir nehmen den Termin wahr, auf Antrag ohne Ihre Anwesenheit. |
| Straßenverkehrsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Führerscheinstelle | Fahrerlaubnisbehörde für Düsseldorf. Sie entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung, Fahrtenbuchauflage und Neuerteilung, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |