In Dortmund zeigt das Absenderfeld, wer am Verfahren beteiligt ist. Den Bußgeldbescheid für städtische Messungen erlässt die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund beim Rechtsamt am Markt, bei Polizeimessungen auf A1, A2 oder A45 ist das Polizeipräsidium Dortmund Absender. Nach dem Einspruch entscheidet in beiden Fällen das Amtsgericht Dortmund in der Gerichtsstraße. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Dortmund gegenüber allen drei Stellen und führt das Verfahren digital.
Die Verkehrsüberwachung mit stationären, mobilen und semistationären Anlagen liegt beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund, das nach eigenen Angaben zwölf stationäre Anlagen, sieben mobile Messgeräte und zwei Blitzeranhänger einsetzt. Stationär gemessen wird unter anderem an der B1, an Brackeler Straße, Mallinckrodtstraße und Stockumer Straße sowie am Wallring mit Ostwall, Königswall, Hiltropwall und Südwall. An der B1 Ecke Lübkestraße und am Südwall erfassen Kombianlagen Rotlicht und Geschwindigkeit zugleich. Die Anhänger stehen tagelang an wechselnden Orten, meist in Tempo-30-Zonen und vor Schulen. Bei Kombianlagen prüfen wir Rotzeit und Spurzuordnung, beim Anhänger Aufstellung, Einrichtung und Eichung, bei mobilen Messungen Protokoll und Schulung des Messpersonals.
- Bescheid der Bußgeldstelle der Stadt Dortmund: Einspruch schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, anschließend Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein, Fotos und Messfilm.
- Bescheid der Polizei: Messung durch das Polizeipräsidium Dortmund, häufig auf der Autobahn. Der Einspruch geht an die Polizeibehörde, das Amtsgericht bleibt dasselbe.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Dortmund: Wir nehmen den Termin wahr oder stimmen eine Vertretung vor Ort mit Ihnen ab. Auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen.
- Punkte und Fahrverbot: Wer im Fahreignungsregister bereits Punkte hat, für den zählt jede Prüfung doppelt. Die Führerscheinstelle der Stadt Dortmund kommt erst bei Entzug oder MPU ins Spiel.
Was der Bußgeldkatalog für Ihren Vorwurf vorsieht, rechnen Sie im Bußgeldrechner nach, die Regelsätze im Überblick stehen im Bußgeldkatalog. Den Ablauf nach dem Einspruch beschreiben wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Dortmund für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Dortmund
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle der Stadt Dortmund (Rechtsamt), Markt 6-8 | Erlässt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verstöße, die die Stadt festgestellt hat, im fließenden wie im ruhenden Verkehr. Dorthin geht der Einspruch, dort beantragen wir die Akteneinsicht. |
| Polizeipräsidium Dortmund, Direktion Verkehr | Führt Polizeikontrollen in Dortmund und Lünen durch und ist über die Autobahnpolizei für die Autobahnen im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig. Bei eigenen Messungen erlässt die Polizei den Bescheid selbst. |
| Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22 | Die Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen verhandelt Einsprüche gegen Bescheide aus Dortmund. Wir vertreten Sie dort, auf Antrag ohne Ihre Anwesenheit. |
| Führerscheinstelle der Stadt Dortmund, Südwall 2-4 | Entscheidet über Entzug, MPU-Anordnung, Aufbauseminar und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |