In Hannover entscheidet die Stadtgrenze über die Zuständigkeit. Für Verstöße im Stadtgebiet führt der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover das Bußgeldverfahren, für Messstellen in Laatzen, Langenhagen, Garbsen und den übrigen Umlandkommunen die Bußgeldstelle der Region Hannover. Einsprüche gegen Bescheide der Stadt verhandelt das Amtsgericht Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Hannover vor beiden Bußgeldstellen und vor Gericht und führt das Verfahren digital.
Das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten der Stadt arbeitet die Anzeigen der städtischen Verkehrsüberwachung und der Polizei ab. Wer den Bescheid erlassen hat, steht oben auf der ersten Seite, und dorthin geht der Einspruch. Mit Messeschnellweg, Südschnellweg und Westschnellweg hat Hannover drei autobahnähnliche Achsen mitten in der Stadt, auf denen die Limits streckenweise auf 50 oder 60 km/h fallen. Auf der A 2 mit dem Kreuz Hannover-Ost und der A 7 mit dem Dreieck Hannover-Süd misst die Autobahnpolizei der Polizeidirektion Hannover, in Linden, der List und der Südstadt gilt vielerorts Tempo 30. Während der großen Messen nehmen die mobilen Kontrollen zu. Für jede dieser Messungen fordern wir Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis und den Beschilderungsplan an.
- Bescheid der Landeshauptstadt Hannover: Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG), danach Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein, Fotos und Rohdaten, soweit vorhanden.
- Bescheid der Region Hannover: Gleiche Frist, andere Adresse. Zusätzlich prüfen wir, ob die Messstelle wirklich außerhalb der Stadtgrenze lag und die Region den Bescheid erlassen durfte.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Hannover: Die Kanzlei nimmt den Termin wahr oder stimmt mit Ihnen eine Vertretung vor Ort ab. Auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen.
- Zusammenarbeit von Köln aus: Foto des Bescheids, Vollmacht online, Antwort werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
Welcher Regelsatz für Ihren Vorwurf gilt, rechnet der Bußgeldrechner aus; die Grundlage dafür ist der Bußgeldkatalog. Was nach dem Einspruch passiert, steht unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Hannover für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Hannover
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten | Führt die Bußgeldverfahren für Verstöße im Stadtgebiet auf Grundlage der Anzeigen der städtischen Verkehrsüberwachung und der Polizei. Einspruch und Antrag auf Akteneinsicht richten wir an diese Stelle. |
| Region Hannover, Team Zentrale Ordnungswidrigkeiten | Bußgeldstelle für die Umlandkommunen der Region, darunter Laatzen, Langenhagen, Garbsen und Lehrte. Erlässt den Bescheid, wenn die Messstelle außerhalb der Stadtgrenze lag. |
| Amtsgericht Hannover | Verhandelt Einsprüche gegen Bescheide der Landeshauptstadt Hannover. Wir vertreten Sie vor Ort, Sie selbst werden auf Antrag vom Erscheinen entbunden. |
| Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover | Entscheidet für Einwohner der Stadt über Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Für das Umland ist die Fahrerlaubnisbehörde der Region Hannover zuständig. |