In Stuttgart erlässt die Zentrale Bußgeldstelle im Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt die Bescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, in der Regel auch nach Polizeimessungen. Für die Bundesautobahnen A8, A81 und A831 ist die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Über Einsprüche gegen städtische Bescheide entscheidet das Amtsgericht Stuttgart. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Stuttgart gegenüber beiden Behörden und vor Gericht, ohne dass Sie nach Köln reisen.
Stuttgarts Kessellage prägt die Messungen. Der Verkehr drängt sich auf den Bundesstraßen B10, B14 und B27, die als mehrspurige Achsen mit Tunnelabschnitten durch die Stadt führen, am Pragsattel, am Neckartor und auf der Cannstatter Straße. Wegen der Luftreinhaltung gelten in weiten Teilen der Stadt Tempo 40 und Tempo 30, dazu kommt die Umweltzone. Die Stadt misst stationär an den Einfallstraßen und mobil in den Stadtbezirken, auf den Autobahnen misst die Polizei. Bei Tempo-40-Anordnungen prüfen wir die Beschilderung und deren Begründung, auf den Autobahnen die Baustellenlimits und die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug.
- Bescheid der Stadt Stuttgart oder aus Karlsruhe: Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Behörde, die im Briefkopf steht (§ 67 OWiG); danach Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein und Fotos.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Stuttgart: Die Kanzlei nimmt den Termin wahr oder stimmt mit Ihnen eine Vertretung vor Ort ab. Auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen.
- Ohne Anreise: Foto des Bescheids, Vollmacht online, Rückmeldung werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
- Führerschein in Gefahr: Droht über die Geldbuße hinaus eine Maßnahme der Führerscheinstelle der Stadt, etwa eine MPU-Anordnung, begleiten wir Sie auch in diesem Verfahren.
Geldbuße, Punkte und Fahrverbot für Ihren Vorwurf zeigt der Bußgeldrechner, die Regelsätze dahinter stehen im Bußgeldkatalog. Wie ein Einspruch abläuft, erklären wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Stuttgart für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Stuttgart
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Zentrale Bußgeldstelle im Amt für öffentliche Ordnung, Landeshauptstadt Stuttgart (Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart) | Erlässt Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verkehrsverstöße im Stuttgarter Stadtgebiet. Bei städtischen Bescheiden ist sie die Adresse für Einspruch und Akteneinsicht. |
| Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe | Zuständig für alle auf Bundesautobahnen in Baden-Württemberg begangenen Verkehrsverstöße, darunter Polizeimessungen auf A8, A81 und A831 bei Stuttgart. Einspruch und Akteneinsicht gehen in diesen Fällen nach Karlsruhe. |
| Amtsgericht Stuttgart | Verhandelt Einsprüche gegen Bußgeldbescheide der Landeshauptstadt (§ 68 OWiG). Die Kanzlei vertritt Sie dort; auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen. |
| Führerscheinstelle im Amt für öffentliche Ordnung, Landeshauptstadt Stuttgart | Fahrerlaubnisbehörde für Stuttgart. Entzug, MPU-Anordnung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis laufen über diese Stelle, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |