Für Nürnberg sind zwei Bußgeldstellen zuständig. Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, ahndet die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach für ganz Bayern; Messungen der Stadt bearbeitet der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg als gemeindliche Bußgeldstelle. Über Einsprüche bei Verstößen im Stadtgebiet entscheidet das Amtsgericht Nürnberg. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln vertritt Mandanten aus Nürnberg gegenüber beiden Behörden und vor Gericht, das Verfahren läuft ohne Kanzleibesuch.
Ein Bescheid aus Viechtach bedeutet also Polizeimessung, ein Bescheid vom Zweckverband kommunale Überwachung; der Zweckverband übernimmt diese Aufgabe auch für Fürth, Erlangen und Schwabach. Gemessen wird dort, wo sich der Verkehr bündelt: auf dem Frankenschnellweg (A 73) mit Baustellen und niedrigen Limits mitten in der Stadt, auf der A 3 zwischen dem Kreuz Nürnberg und dem Kreuz Nürnberg-Ost, auf A 6 und A 9 mit Abstandsmessungen von Brücken sowie innerorts an Schulwegen und in Tempo-30-Zonen mit mobilen Anlagen des Zweckverbands. Bei Polizeimessungen sehen wir zusätzlich nach, ob die Akte aus Viechtach vollständig ist, denn die messende Polizeidienststelle und die Bußgeldstelle sind verschiedene Behörden, und fehlende Aktenbestandteile fordern wir nach.
- Bescheid aus Viechtach: Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Zentralen Bußgeldstelle (§ 67 OWiG), danach Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein, Fotos und Schulungsnachweis der messenden Polizeidienststelle.
- Bescheid vom Zweckverband: gleiche Frist, Einspruch an die Bußgeldstelle des Zweckverbands in Nürnberg. Hier geht es meist um Tempo-30-Zonen, Schulwege und Rotlicht.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Nürnberg: Rechtsanwalt Yilmaz nimmt den Termin wahr oder stimmt mit Ihnen eine Vertretung vor Ort ab; auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen.
- Von Köln aus: Foto des Bescheids, Vollmacht online, Rückmeldung werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
Den Regelsatz zu Ihrem Vorwurf ermittelt der Bußgeldrechner, Grundlage ist der Bußgeldkatalog. Wie ein Einspruch von der Frist bis zur Entscheidung verläuft, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Nürnberg für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Nürnberg
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, Viechtach | Erlässt für ganz Bayern die Bußgeldbescheide zu Verstößen, die die Polizei festgestellt hat, auch zu Messungen auf A 3, A 6, A 9 und A 73 bei Nürnberg. Einspruch und Antrag auf Akteneinsicht richten wir in diesen Fällen nach Viechtach. |
| Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg | Gemeindliche Bußgeldstelle für Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach. Überwacht Geschwindigkeit und ruhenden Verkehr im Auftrag der Stadt und erlässt die Bescheide dazu. |
| Amtsgericht Nürnberg | Verhandelt Einsprüche zu Verstößen im Nürnberger Stadtgebiet. Die Kanzlei vertritt Sie dort, auf Antrag ohne Ihr persönliches Erscheinen. |
| Ordnungsamt der Stadt Nürnberg, Fahrerlaubnisbehörde | Prüft die Fahreignung, ordnet die MPU an, entzieht die Fahrerlaubnis und entscheidet über die Neuerteilung, sobald es um mehr als die Geldbuße geht. |