Bußgeldbescheide für Frankfurt kommen von zwei Stellen. Verstöße, die die städtische Verkehrsüberwachung festgestellt hat, bearbeitet die Bußgeldstelle des Ordnungsamts Frankfurt am Main in der Kleyerstraße. Polizeimessungen, meist auf A3, A5, A66 und A661, ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel. Über Einsprüche entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz aus Köln führt das Verfahren für Mandanten aus Frankfurt schriftlich und digital, vom Einspruch bis zur Hauptverhandlung.
Das Frankfurter Kreuz gehört zu den meistbefahrenen Autobahnknoten Deutschlands, und rund um die Stadt wird entsprechend dicht gemessen. Auf A3 und A5 stehen Baustellen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen, A66 und A661 führen als Stadtautobahnen durch bebautes Gebiet und wechseln das Limit auf wenigen Kilometern mehrfach. Im Stadtgebiet kommen die Umweltzone, Tempo-30-Straßen in Sachsenhausen, Bockenheim und im Nordend sowie Rotlichtanlagen an den großen Kreuzungen hinzu. Bei Autobahnmessungen sehen wir zuerst nach, welche Anzeige zum Messzeitpunkt geschaltet war. In der Stadt geht es um die Anordnung der Beschränkung und die Qualität des Fotos.
- Bescheid vom Ordnungsamt Frankfurt oder aus Kassel: Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Behörde eingehen, die im Briefkopf steht (§ 67 OWiG). Danach fordern wir die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Fotos an.
- Hauptverhandlung am Amtsgericht Frankfurt am Main: Wir nehmen den Termin wahr oder stimmen mit Ihnen eine Vertretung vor Ort ab. Auf Antrag entbindet das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen.
- Zusammenarbeit ohne Kanzleibesuch: Foto des Bescheids, Vollmacht online, Rückmeldung werktags per Telefon, E-Mail oder Video, auf Wunsch auf Türkisch oder Englisch.
- Unfall in Frankfurt: Bei einem unverschuldeten Unfall im Pendlerverkehr trägt in der Regel die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Die Regulierung läuft schriftlich, also auch von Köln aus.
Den Regelsatz für Ihren Vorwurf zeigt der Bußgeldrechner, die vollständige Tabelle steht im Bußgeldkatalog. Den Ablauf des Einspruchs erklären wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Wer in Frankfurt für Ihr Verfahren zuständig ist
Zuständige Stellen im Bußgeldverfahren in Frankfurt
| Stelle | Rolle in Ihrem Verfahren |
| Bußgeldstelle des Ordnungsamts Frankfurt am Main (Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt) | Erlässt Verwarnungen und Bußgeldbescheide zu Verstößen, die die städtische Verkehrsüberwachung festgestellt hat. Bei städtischen Bescheiden ist sie Adressat für Einspruch und Antrag auf Akteneinsicht. |
| Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel | Ahndet landesweit die Verkehrsverstöße, die Polizei- und Ordnungsbehörden in Hessen anzeigen, darunter Polizeimessungen auf den Frankfurter Autobahnen. Bei diesen Bescheiden gehen Einspruch und Akteneinsicht nach Kassel. |
| Amtsgericht Frankfurt am Main | Entscheidet über Einsprüche in eigenen Abteilungen für Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehr. Die Kanzlei nimmt den Termin wahr, Sie selbst werden auf Antrag vom Erscheinen entbunden. |
| Führerscheinstelle des Ordnungsamts Frankfurt am Main | Fahrerlaubnisbehörde für Frankfurt. Sie entzieht die Fahrerlaubnis, ordnet die MPU an und entscheidet über die Neuerteilung, sobald es um mehr als das Bußgeld geht. |